Steuererklärungen für Selbständige und Nichtselbständige

Die Kanzlei Mayer erstellt für Sie sämtliche Steuererklärungen wir z.B.

Für Nichtselbständige bzw. Privatpersonen ist durch das komplizierte Steuerrecht die Erstellung der Einkommenssteuererklärung nur noch durch Inanspruchnahme des Steuerberaters möglich. Besonders dann, wenn sämtliche Steuervergünstigungen ausgeschöpft werden sollen.

Über die Steuererklärungen hinaus bieten wir jeden Beratungsbedarf für Privatpersonen z.B. Eigenheimzulage, Immobilienerwerb, Finanzierung, Vermögensübertragung, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.